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Nutzung von Adhocracy im Ortsverband


Für die Mitwirkung und Mitentscheidung zu kommunalpolitischen Themen nutzt der Ortsverband Wedel von B 90/Die GRÜNEN die Plattform Adhocracy.

Vorschlags- und abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder des OV Wedel der GRÜNEN.

Vorschläge benötigen eine einfache Mehrheit (1/2 of vote) für die Annahme.

Eine Delegation ist zulässig.


Diskussionen

  • Ein Argument gegen die Zulassung von Delegationen ist, dass dadurch einige Menschen viel Macht erreichen - genau das Gegenteil dessen, was Basisdemokratie eigentlich bedeutet. Ich würde also dafür plädieren, Delegationen nicht zuzulassen.

  • Tester_Wedel ist dafür
    0

    Ich wäre eher für eine Abstimmungsmehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen.

    • Prinzipiell dafür, ABER: Ich würde gleichfalls eine klarere Mehrheit befürworten, 60% oder zwei Drittel. Und falls "Delegation ist zulässig" bedeutet, dass jemand einen anderen Stimmberechtigten bevollmächtigen kann, für ihn abzustimmen, möchte ich darüber zunächst auch gründlicher nachdenken - einzige Ausnahme: der Bevollmächtigte bin ich. ;-)

      • Delegation bedeutet tatsächlich die Abstimmung zu einem bestimmten Vorschlag auf eine Vertrauensperson zu übertragen. Z.B. eine fachlich versierte Person. Das kann Sinn machen!

      • Und dann habe ich noch eine Grundsatzfrage: Wie sieht es eigentlich mit dem Nebeneinander von Beschlüssen der Inecht-Mitgliederversammlungen und per Adhocracy aus? Ich vermute, es müsste ein Verfahren gefunden werden, um zu verhindern, dass noch die kleinste Pflasterung einer Gehwegüberfahrt in Schulau-West zum Gegenstand einer Mitgliederabstimmung wird.

        • Wir brauchen auf jeden Fall eine Satzung (Spielregeln) für die Nutzung von Adhocracy. Darin wäre z.B. festzulegen, ob Votes in Adocracy bindend sind (wie Beschlüsse einer MV wirken) oder ob sie MV-Beschlüssen untergeordnet sind.

          Im Landkreis Friesland werden u.a. alle Anträge im Kreistag von den Parteien zuvor auf der Plattform (die nutzen Liquid Feedback) zur Abstimmung gestellt. Das Ergebnis ist nicht bindend für den Kreistag. Es wird nur ein Meinungsbild ermittelt.

          Schwieriger ist die Kleinteiligkeit der Vorschläge/Beschlüsse (die Pflasterung) zu regeln. Müssten wir länger drüber nachdenken und ggf. auch experimentieren!

    • holgernohr ist dagegen
      +1

      Wir wollen doch keine Verfassungsänderung! Wir diskutieren auf kommunaler Ebene, eine 2/3-Mehrheit wäre da viel zu hoch.

      • Der Vorteil eines höheren Quorums besteht für mich darin, dass Beschlüsse auf breiteren Beinen stehen als bei einem hauchdünnen 51:49-Ausgang und damit weniger Anlass bieten, an der (knappen) Legitimierung herumzukritteln.

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